Er steht Ihnen als qualifizierter Wahl- und Pflichtverteidiger zur Seite, vertritt im Erwachsenen- und Jugendstrafverfahren sowie im Revisionsverfahren. Zudem können Sie sich auch an ihn wenden, wenn Ihnen eine Verkehrsstraftat vorgeworfen wird oder eine Betreuung im Strafvollzug benötigen. Die verschiedenen Bereiche des Strafrechts erstrecken sich z. B. über Betrug, Diebstahl oder Nötigung über Jugendstrafsachen bis hin zu Kapitaldelikte oder Gewaltdelikte.
Im Ordnungswidrigkeitenrecht berät er nach Erhalt eines Bußgeldbescheides, legt in Ihrem Namen Einspruch ein und vertritt, wenn nötig, im Gerichtsverfahren. Ebenso klärt er Fragen zu Strafpunkten, berät bei Verlust der Fahrerlaubnis und bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen oder fehlerhaften Abstandsmessungen.