FORMULARE
Auch Personen mit geringem Einkommen oder Empfänger von Sozialleistungen haben das Recht anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hierzu sieht das Gesetz die Möglichkeiten der Beantragung von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe vor.
Die gewährte Beratunghilfe übernimmt, außer einem Selbstkostenbeitrag von € 10,00 die Kosten der anwaltlichen Erstberatung. Mit der Prozesskostenhilfe können Sie Ihren begründeten Rechtsanspruch auch mit einem gerichtlichen Verfahren durchsetzen. Bei nachgewiesener Bedürftigkeit und hinreichender Aussicht auf Erfolg werden die Kosten des entsprechenden Gerichtsverfahrens zunächst von staatlicher Seite vorfinanziert.
Mit diesem Bereich möchten wir Ihnnen allgemeine Formulare zur Verfügung stellen, die Sie für die Beantragung von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe benötigen. Bitte fügen Sie alle notwendigen Anlagen bei und bringen Sie diese Unterlagen zu dem vereinbarten Termin mit. Das Ausfüllen der Anträge können Sie direkt über Ihren Computer vornehmen.
Zudem dürfen wir Sie bitten, zur Vorbereitung eines nahenden Mandantengespräches das ebenfalls bereitgestellte Datenblatt auszufüllen und zum Termin mitzubringen.
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